Eine Satzung als Rettungsanker

Serie „Denkmal Grüngürtel“, Teil 6: Als das Viertel sein Gesicht zu verlieren drohte
Den Grüngürtel schätzen wir heute als eine der schönsten und harmonischsten Siedlungen Dürens. Doch das war nicht immer selbstverständlich. Wer in den 1980er Jahren durch die Straßen am östlichen Rand der Stadt ging, sah ein Viertel im rasanten Wandel – architektonisch leider nicht unbedingt zum Guten.
Die „Modernisierungswelle“ der 80er-Jahre
In den 80er-Jahren des vorigen Jahrhunderts stand im Grüngürtel mit seinen damals vier bis sieben Jahrzehnte alten Häusern eine große Sanierungswelle an. Was gut gemeint war, entwickelte sich schnell zu einer Gefahr für das architektonische Erbe von Stadtbaumeister Heinrich Dauer. Ohne schützende Regeln begannen damals Veränderungen, die den Charakter der Siedlung fast zerstört hätten:
- Die „blinden“ Fassaden: Die originalen, kleinteiligen Sprossenfenster wurden teilweise durch großflächige weiße Kunststofffenster ersetzt. Das filigrane „Gesicht“ der Häuser wich einer klobigen Optik.
- Klinker hinter Kunststoff: Der charakteristische rote Backstein – das Markenzeichen des Grüngürtels – verschwand mancherorts unter modischen Riemchen, unter Putz oder sogar Kunststoffverkleidungen.
- Wildwuchs auf dem Dach: Große „Schleppgauben“, die fast die gesamte Dachbreite einnahmen, veränderten die einst ruhige und einheitliche Dachlandschaft massiv.
- Fremdkörper im Eingang: Historische Holztüren mit handwerklichen Details wurden gegen Katalogware aus Aluminium getauscht, die so gar nicht zum Stil der Häuser passen wollte.
1988: Die Reißleine wird gezogen
Die Stadt Düren und der Bauverein erkannten: Wenn wir jetzt nicht handeln, ist das historische Erbe in wenigen Jahren unwiederbringlich verloren. Am 18. August 1988 wurde daher die erste Denkmalbereichssatzung für den Grüngürtel erlassen. Es war ein Meilenstein. Erstmals wurden nicht nur einzelne besonders markante Bauten geschützt, sondern das gesamte Quartier als „Ensemble“. Die Satzung war ein verbindliches Regelwerk, das fortan genau festlegte, was erlaubt war und was nicht:
- Materialtreue: Backstein musste Backstein bleiben. Putzfarben mussten sich am historischen Vorbild orientieren.
- Proportionen: Fenster mussten wieder eine Sprossengliederung erhalten, um die vertikale Optik der Fassaden zu wahren.
- Dachgestaltung: Form, Material und Farbe der Ziegel sowie die Größe von Gauben wurden streng reglementiert, um das harmonische Gesamtbild wiederherzustellen.
- Freiraumschutz: Auch Vorgärten und die typischen niedrigen Mauern fielen unter den Schutz, um den Charakter der „Gartenstadt“ zu bewahren.
Die Satzung von 1988 stoppte den optischen Wildwuchs und sorgte dafür, dass der Grüngürtel seinen besonderen Wert behielt – als einer der wenigen Orte in Düren, an denen Geschichte noch heute lebendig ist.
Ein Schutzschirm für die Zukunft
Für Bewohner, die nach 1988 umbauen wollten, bedeutete die Denkmalbereichssatzung eine massive Umstellung. Das Haus war plötzlich nicht mehr nur Privateigentum, über das man völlig frei verfügen konnte, sondern Teil eines öffentlichen Kulturguts. Man konnte nicht mehr einfach in den Baumarkt fahren und das günstige Angebot für Haustüren oder Fenster mitnehmen. Alles, was von außen sichtbar war, musste nun denkmalrechtlich genehmigt werden. Wer ohne Erlaubnis baute, riskierte einen Baustopp oder musste im schlimmsten Fall teuer zurückbauen.
So geht es weiter: Dass dieser Schutzschirm Jahrzehnte später juristisch ins Wanken geriet und komplett neu aufgestellt werden musste, ist eine andere spannende Geschichte, die wir in der nächsten Folge unserer Serie erzählen.

