Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Zum Ausschluss von Benachteiligungen von hinweisgebenden Personen und um Whistleblowern Rechtssicherheit zu geben, ist zum 02.07.2023 das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen in Kraft getreten.

Kenntnisse über Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG können an folgende externe Meldestellen gemeldet werden:

  • Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html

  • Bundeskartellamt

https://www.bundeskartellamt.de/DE/Aufgaben/Kartelle/HinschG/HinschG_node.html