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Christiane Herrmann
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Christiane Herrmann2025-12-12 10:10:192025-12-12 10:59:38Wenn das Treppenhaus zur Gefahr wirdBewerbungsunterlagen
Sehr geehrte Wohnungsbewerberin,
sehr geehrter Wohnungsbewerber,
Sie haben sich auf unserer Homepage informiert und sind an der Anmietung einer Wohnung der Dürener Bauverein AG interessiert.
Wir danken für Ihr Interesse und bieten Ihnen nachstehend die Möglichkeit, sich über das Bewerbungsverfahren zu informieren und unsere Hinweise beachten:
✅ Bewerbungsunterlagen erforderlich
- Bitte füllen Sie unsere Online-Mieterselbstauskunft für die jeweilige angebotene Wohnung vollständig aus und schicken diese ab.
- Alternativ können Sie Mieterselbstauskunft auch herunterladen und ausdrucken: [Download / Format: PDF]
- Die Nachweise über das monatliche Einkommen und eine aktuelle Schufa-Auskunft benötigen wir erst bei ernsthaftem Interesse an einer Anmietung. Den Antrag zur Schufa-Auskunft finden Sie hier.
- Wir sichten alle eingehenden Unterlagen und melden uns ausschließlich bei den Bewerbern, die in den engeren Bewerberkreis kommen. Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Rückmeldung von uns erhalten, bedeutet dies, dass Sie für diese Wohnung zurzeit nicht in Betracht kommen.
- Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe der Mieterselbstauskunft kein Anrecht auf die Zuteilung einer Wohnung erworben wird.
🔎 Wohnungsangebote
- Aufgrund der hohen Anzahl an eingehenden und vorliegenden Bewerbungen bitten wir die Interessenten, sich eigenständig auf unserer Internetseite über verfügbare Wohnungen zu informieren.
- Unsere aktuellen Wohnungsangebote finden unter der Rubrik „Immobilien„.
🗓️ Besichtigungstermine
- Besichtigungen sind nicht immer sofort möglich, insbesondere bei noch bewohnten Wohnungen.
- Bitte beachten Sie, dass wir Besichtigungstermine nur mit Mietinteressenten vereinbaren, die unsere Mieterselbstauskunft bereits ausgefüllt und abgeschickt haben.
📝 Auswahlverfahren & Wartezeit
- Die Wohnungsvergabe erfolgt durch den Vorstand. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Dringlichkeit, Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse berücksichtigt.
- Aufgrund hoher Nachfrage und der Vielzahl an vorliegenden Bewerbungen kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
🏢 Öffentlich geförderte Wohnungen
- Ob eine Wohnung öffentlich gefördert ist, können Sie dem jeweiligen Wohnungsangebot entnehmen. Zur Anmietung dieser Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) mit entsprechender Quadratmeterzahl bzw. Zimmeranzahl ist zwingend erforderlich.
💶 Finanzielle Voraussetzungen
- Zur Vermeidung von Zahlungsengpässen empfehlen wir, dass das monatliche regelmäßiges Nettoeinkommen mindestens das 3-fache der monatlichen Gesamtmiete betragen sollte.
- Bei Bezug von staatlichen Transferleistungen (z. B. SGB II, Grundsicherung):
- Die Brutto-Kaltmiete der Wohnung darf nicht die vom Kreis Düren vorgegebenen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft überschreiten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Desweiteren finden Sie hier unsere Hausordnung und unsere Mieterfiebel.




























