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Christiane Herrmann
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Christiane Herrmann2026-04-28 12:50:192026-04-28 12:50:19Die App fürs stressfreie MietverhältnisBewerbungsunterlagen
Sehr geehrte Wohnungsbewerberin,
sehr geehrter Wohnungsbewerber,
Sie haben sich auf unserer Homepage informiert und sind an der Anmietung einer Wohnung der Dürener Bauverein AG interessiert.
Wir danken für Ihr Interesse und bieten Ihnen nachstehend die Möglichkeit, sich über das Bewerbungsverfahren zu informieren und unsere Hinweise beachten:
✅ Bewerbungsunterlagen erforderlich
- Bitte füllen Sie unsere Online-Mieterselbstauskunft für die jeweilige angebotene Wohnung vollständig aus und schicken diese ab.
- Die Nachweise über das monatliche Einkommen und eine aktuelle Schufa-Auskunft benötigen wir erst bei ernsthaftem Interesse an einer Anmietung. Den Antrag zur Schufa-Auskunft finden Sie hier.
- Wir sichten alle eingehenden Unterlagen und melden uns ausschließlich bei den Bewerbern, die in den engeren Bewerberkreis kommen.Bitte beachten Sie: Sollten Sie innerhalb von zwei Wochen keine Rückmeldung von uns erhalten, wurde Ihre Bewerbung für die angefragte Wohnung nicht berücksichtigt und aus unserem System entfernt.
- Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe der Mieterselbstauskunft kein Anrecht auf die Zuteilung einer Wohnung erworben wird.
🔎 Wohnungsangebote
- Unsere aktuellen Wohnungsangebote finden unter der Rubrik „Immobilien„.
🗓️ Besichtigungstermine
- Besichtigungen sind nicht immer sofort möglich, insbesondere bei noch bewohnten Wohnungen.
- Bitte beachten Sie, dass wir Besichtigungstermine nur mit Mietinteressenten vereinbaren, die unsere Mieterselbstauskunft bereits ausgefüllt und abgeschickt haben.
📝 Auswahlverfahren
- Die Wohnungsvergabe erfolgt durch den Vorstand. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Dringlichkeit, Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse berücksichtigt.
🏢 Öffentlich geförderte Wohnungen
- Ob eine Wohnung öffentlich gefördert ist, können Sie dem jeweiligen Wohnungsangebot entnehmen. Zur Anmietung dieser Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) mit entsprechender Quadratmeterzahl bzw. Zimmeranzahl ist zwingend erforderlich.
💶 Finanzielle Voraussetzungen
- Zur Vermeidung von Zahlungsengpässen empfehlen wir, dass das monatliche regelmäßiges Nettoeinkommen mindestens das 3-fache der monatlichen Gesamtmiete betragen sollte.
- Bei Bezug von staatlichen Transferleistungen (z. B. SGB II, Grundsicherung):
- Die Brutto-Kaltmiete der Wohnung darf nicht die vom Kreis Düren vorgegebenen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft überschreiten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Desweiteren finden Sie hier unsere Hausordnung und unsere Mieterfiebel.

























